Zukunft gemeinsam gestalten
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Finanzierungskompromiss ausbaufähig
Mit dem Finanzierungskompromiss der Rentenreformen um die Jahrtausendwende, von der Riester-Reform bis zum Nachhaltigkeitsfaktor, wurde der Versuch unternommen, die „Lasten der Alterung“ gerechter über alle Gruppen und Generationen zu verteilen. So müssen Beitragszahler:innen perspektivisch höhere Beiträge aufbringen (und durch die „Rente mit 67“ etwas länger arbeiten), die Leistungsempfänger:innen erhalten weniger stark steigende Renten. Um die abschmelzenden Leistungen im Alter auszugleichen, sollen die Versicherten seither – staatlich gefördert – zusätzlich für das Alter vorsorgen.
Teilfundierung des deutschen Alterssicherungssystems
Mit der im Jahr 2001 verabschiedeten Riester-Reform änderte sich das Leistungsziel der GRV. Die Funktion einer Lebensstandardsicherung wurde durch die Funktion einer Basissicherung abgelöst. Zur Schließung der daraus resultierenden Versorgungslücke ist seitdem eine zusätzliche Altersvorsorge erforderlich. Zu deren Aufbau setzte der Gesetzgeber mit der Einführung einer staatlichen Förderung von privater und betrieblicher Altersvorsorge im Rahmen des ebenfalls im Jahr 2001 verabschiedeten Altersvermögensgesetzes entsprechende Anreize. Durch die Stärkung der zweiten und dritten Säule der deutschen Alterssicherung sollte eine systematische Teilfundierung des deutschen Alterssicherungssystems erfolgen. Teilweise ist dies auch gelungen. So verfügten im Jahr 2012 gut die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über eine staatlich geförderte private ltersvorsorge und/ oder eine betriebliche Altersversorgung. Allerdings verfügte mit rund einem Viertel ein nicht unerheblicher Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weder über eine zusätzliche Altersvorsorge noch über alternative Vorsorgeformen.
Richtig vorsorgen, aber wie und wann?
Neben der staatlich geförderten Altersvorsorge gibt es eine Vielzahl anderer Wege, um sich im Alter ein zusätzliche Einkommensquelle zu sichern. Die Generationenbefragung offenbart hier deutliche Unterschiede zwischen den Befragten der Generation Z und den Babyboomern. Für Letztere ist das Thema Ruhestand dringlicher und die (finanziellen) Möglichkeiten sind besser. So verfügt diese Gruppe häufiger über eine Lebensversicherung, einen Riester-Vertrag oder eine Betriebsrentenanwartschaft. Die jungen – vielfach noch nicht erwerbstätigen – Befragten können mit derlei Optionen erwartungsgemäß nur wenig anfangen. Entsprechend geben 43 Prozent der Generation Z an, sich später um das Thema kümmern zu wollen.
Auf die eigenen Kinder will sich aus individueller Perspektive betrachtet niemand so recht verlassen, obgleich die gesellschaftliche Debatte zur Rente genau in diese Richtung dreht. Denn bislang macht die Politik keine ausreichenden Vorschläge, um die GRV nachhaltig und generationengerecht aufzustellen.
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